IN BESTEN HÄNDEN WISSEN
Grundlage für eine rechtliche Betreuung ist die Volljährigkeit und der Umstand
einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
die dazu führt, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Eine rechtliche Betreuung besteht aus mehreren Komponenten (Aufgabenkreise)
deren Notwendigkeit vom Betreuungsgericht festgestellt und an Ihren Betreuer übertragen werden.
In den Bereichen in welchen Sie Hilfe benötigen, werden die unterstützenden Vollmachten
übertragen. Denn Sie, Ihr Leben und Ihre aktuelle gesundheitliche Situation sind ganz individuell.
AUFGABENGEBIETE
PATIENTENVERFÜGUNG
Für den Fall das Sie wichtige, gesundheitliche Maßnahmen nicht mehr selbst entscheiden können, gibt es die Möglichkeit schon heute eine Verfügung zu erstellen. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche von Angehörigen, Bevollmächtigten, rechtliche Betreuern und Ärzten, berücksichtigt werden.
BETREUUNGSVERFÜGUNG/VOLLMACHT
Wenn ein Notfall eintritt, prüft das Betreuungsgericht zunächst und entscheidet dann, wer die Betreuung übernehmen soll. Haben Sie durch eine Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht jemanden benannt oder ausgeschlossen, muss das Gericht diesen Wunsch berücksichtigen.
Hierdurch haben Sie die Möglichkeit schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens zu benennen und können sicherstellen, dass diese im Notfall Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regelt.