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IN BESTEN HÄNDEN WISSEN

Grundlage für eine rechtliche Betreuung ist die Volljährigkeit und der Umstand
einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
die dazu führt, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Eine rechtliche Betreuung besteht aus mehreren Komponenten (Aufgabenkreise)
deren Notwendigkeit vom Betreuungsgericht festgestellt und an Ihren Betreuer übertragen werden.
In den Bereichen in welchen Sie Hilfe benötigen, werden die unterstützenden Vollmachten
übertragen. Denn Sie, Ihr Leben und Ihre aktuelle gesundheitliche Situation sind ganz individuell.

AUFGABENGEBIETE

1. Gesundheitssorge

Neben der Klärung des Krankenversicherungsverhältnisses, dreht sich hier alles um die Gesundheit.

– Medizinische Versorgung

– Einrichtung eines ambulanten Pflegedienstes

– Organisation einer Krankenhauseinweisung usw.

Besonders wichtig wird dieser Aufgabenbereich, wenn Sie nicht in der Lage sind selbst über eine medizinische Maßnahme, deren Tragweite oder Notwendigkeit entscheiden zu können.
Viele treffen hier schon frühzeitig durch eine Patientenverfügung eine schriftliche Vorsorge, die Angehörigen oder auch einem gesetzlichen Betreuer wichtige Informationen liefert,
was zu tun oder zu unterlassen ist wenn für Sie medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen.

2. Wohnungsangelegenheiten

Die eigenen vier Wände sind neben der Gesundheit, das Wichtigste. Damit dies so bleibt oder wieder so wird, kann dieser Punkt für Sie eine Unterstützung sein.

– Regeln von Mietschulden

– Abwendung von Räumungsklagen

– Beantragung von Wohnberechtigungsschein, Wohngeld

– Organisieren eines Umzuges

3. Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

Dieser Aufgabenkreis ist eine zusätzliche, amtliche Unterstützung und wird von den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und Gesundheitssorge größtenteils abgedeckt.

4. Postangelegenheiten

Dies ist ein sehr persönlicher, schützenswerter Punkt und daher ein eigener Aufgabenkreis. Hier wird entschieden, ob Sie in der Lage sind (zeitweilig) Ihre Post selbst in Empfang
zu nehmen und entsprechend darauf zu reagieren. Gleichzeitig erlaubt es dem Betreuer regelmäßige Post (z.B. Antragsverfahren der Ämter, Weiterbewilligungsanträge etc.)
in Empfang zu nehmen.

5. Aufenthaltsbestimmung

Dieser Aufgabenkreis befähigt einen Betreuer Sie bei der Wahl Ihres Aufenthaltsortes zu unterstützen oder diesen für Sie bestmöglich auszusuchen. Der Umzug in eine neue Wohnung,
ein Wohnheim oder ein Pflegeheim aber auch die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes kann hier eine Entscheidung notwendig machen.

6. Vermögenssorge

Jeder Haushalt ist wie ein kleines Unternehmen. Es gibt monatliche Ausgaben deren Deckung nach Möglichkeit durch monatliche Einnahmen gewährleistet sein sollte. Hier kann man schnell den Überblick verlieren, insbesondere wenn die eigene Gesundheit dies nicht mehr zulässt. Mit diesem Aufgabenkreis sind die finanziellen Bereiche des Lebens abgedeckt – z.B.

 

  • Verwalten Ihres Vermögens
  • Verwalten Ihrer Schulden
  • Regeln von laufenden Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom, Dienstleistungsverträgen usw.)
  • Einnahmen sicherstellen, beantragen (ALG I, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Altersrente, Rente bei Erwerbsminderung, Leistungen aus der Pflegeversicherung usw.)
  • Sicherstellen der Kostenübernahme bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung, betreute Wohngemeinschaft oder dem Besuch von Tagesstätten

PATIENTENVERFÜGUNG

Für den Fall das Sie wichtige, gesundheitliche Maßnahmen nicht mehr selbst entscheiden können, gibt es die Möglichkeit schon heute eine Verfügung zu erstellen. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche von Angehörigen, Bevollmächtigten, rechtliche Betreuern und Ärzten, berücksichtigt werden.

BETREUUNGSVERFÜGUNG/VOLLMACHT

Wenn ein Notfall eintritt, prüft das Betreuungsgericht zunächst und entscheidet dann, wer die Betreuung übernehmen soll. Haben Sie durch eine Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht jemanden benannt oder ausgeschlossen, muss das Gericht diesen Wunsch berücksichtigen.

Hierdurch haben Sie die Möglichkeit schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens zu benennen und können sicherstellen, dass diese im Notfall Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regelt.